German translation of the meaning Page No 125

Quran in German Language - Page no 125 125

Sura Al-Ma'idah from 104 to 108


104. Und wenn ihnen gesagt wird: «Kommt her zu dem, was Allah herabgesandt hat, und zu dem Gesandten», sagen sie: «Uns genügt das, worin wir unsere Väter vorfanden.» Und selbst wenn ihre Väter kein Wissen hatten und nicht auf dem rechten Wege waren!
105. O die ihr glaubt! Wacht über euch selbst. Der irregeht, kann euch nicht schaden, wenn ihr nur selbst auf dem rechten Wege seid. Zu Allah ist euer aller Heimkehr; dann wird Er euch enthüllen, was ihr zu tun pflegtet.
106. O die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, ist die Zeugenschaft unter euch im Zeitpunkt der Testamenteröffnung: zwei Redliche unter euch, oder zwei andere, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreiset und das Unglück des Todes euch trifft. Ihr sollt sie beide nach dem Gebet zurückhalten; und wenn ihr zweifelt, so sollen sie beide bei Allah schwören: «Wir erstehen damit keinen Gewinn, handelte es sich auch um einen nahen Verwandten, und wir verhehlen nicht das Zeugnis Allahs; wahrlich, wir wären sonst Sünder.»
107. Wenn es aber bekannt wird, daß die beiden ( Zeugen ) sich der Sünde schuldig gemacht haben, dann sollen zwei andere an ihre Stelle treten aus der Zahl derer, gegen welche die zwei ausgesagt haben, und die beiden ( späteren Zeugen ) sollen bei Allah schwören: «Wahrlich, unser Zeugnis ist wahrhaftiger als das Zeugnis der beiden ( früheren ) , und wir sind nicht unredlich gewesen; wahrlich, wir gehörten sonst zu den Ungerechten.»
108. So ist es wahrscheinlicher, daß sie wahres Zeugnis ablegen oder daß sie fürchten, es möchten andere Eide gefordert werden nach ihren Eiden. Und fürchtet Allah und höret! Denn Allah weist nicht dem ungehorsamen Volk den Weg.