Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden der Feuerglut ausgesetzt sein.
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Indeed, those who devour the property of orphans unjustly are only consuming into their bellies fire. And they will be burned in a Blaze.
Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden der Feuerglut ausgesetzt sein.
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Übersetzung — Tafsir
Bedeutung der Schlüsselbegriffe:
„Al-Yatāmā“ (الْيَتَامَىٰ): Die Waisen, insbesondere die minderjährigen Waisen, deren Väter verstorben sind und die selbst noch nicht das Alter der wirtschaftlichen Eigenständigkeit erreicht haben.
„Ẓulman“ (ظُلْمًا): Auf unrechtmäßige Weise, also durch Übertretung der göttlichen Grenzen und ohne jeden rechtlichen Anspruch.
„Saʿīran“ (سَعِيرًا): Ein loderndes, entfachtes Höllenfeuer, das die Sünder erfasst und verzehrt.
Die Auslegung des Verses:
Dieser edle Vers richtet sich an diejenigen, die das Vermögen von Waisen unrechtmäßig an sich nehmen, sei es durch Betrug, Unterschlagung, Verzögerung der Herausgabe oder durch jede andere Form der Übertretung. Allah macht ihnen unmissverständlich klar, dass ihr Handeln nicht etwa nur eine weltliche Sünde ist, sondern dass sie in Wahrheit nichts anderes in ihre Bäuche füllen, als ein Feuer, das am Tag der Auferstehung in ihren Inneren lodern wird. Das, was sie verschlingen, wird sich in eine Qual verwandeln, die sie von innen verbrennt. Und darüber hinaus werden sie in das lodernde Höllenfeuer geworfen, wo sie dessen sengende Hitze erleiden müssen. Diese drastische Bildsprache zeigt die Schwere dieser Sünde und die absolute Gerechtigkeit Allahs, der das Unrecht an den Schwächsten nicht ungestraft lässt.
Die daraus zu ziehenden Lehren und Nutzen:
Die Schwere des Vergehens an Waisen: Der Vers zeigt, dass der Missbrauch des Vermögens von Waisen zu den schwersten Sünden gehört, die Allah mit dem Höllenfeuer bestraft. Dies lehrt uns, die Rechte der Schwachen und Schutzbedürftigen in der Gesellschaft zu wahren.
Die Gerechtigkeit Allahs: Allah lässt kein Unrecht ungesühnt. Selbst wenn der Unterdrücker im Diesseits ungestraft bleibt, so ist die Abrechnung am Jüngsten Tag gewiss und gerecht.
Die Verbindung zwischen weltlichem Handeln und jenseitiger Konsequenz: Der Vers macht deutlich, dass unser Handeln im Diesseits direkte Auswirkungen auf unseren Zustand im Jenseits hat. Wer sich von verbotenem Gut ernährt, dessen Inneres wird im Jenseits von Feuer erfüllt sein.
Die Barmherzigkeit des Islam: Indem der Islam das Vermögen der Waisen schützt, sorgt er für eine gerechte und barmherzige Gesellschaft, in der die Starken die Schwachen nicht ausbeuten, sondern ihre Rechte wahren. Dies ist ein Aufruf an uns, Verantwortung zu übernehmen und die Waisen nicht nur finanziell, sondern auch moralisch zu schützen.
Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie schwache Nachkommenschaft hinterließen, um sie bangen würden; darum sollen sie sich vor Allah hüten und treffende Worte sagen.
Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden der Feuerglut ausgesetzt sein.
Allah empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Einem männlichen Geschlechts kommt ebensoviel zu wie der Anteil von zwei weiblichen Geschlechts. Wenn es aber (ausschließlich) Frauen sind, mehr als zwei, dann stehen ihnen zwei Drittel dessen zu, was er hinterläßt; wenn es (nur) eine ist, dann die Hälfte. Und den Eltern steht jedem ein Sechstel von dem zu, was er hinterläßt, wenn er Kinder hat. Wenn er jedoch keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, dann steht seiner Mutter ein Drittel zu. Wenn er Brüder hat, dann steht seiner Mutter (in diesem Fall) ein Sechstel zu. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das er festgesetzt hat, oder einer Schuld. Eure Väter und eure Söhne - ihr wißt nicht, wer von ihnen euch an Nutzen näher steht. (Das alles gilt für euch) als Verpflichtung von Allah. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allweise.
Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.
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