Laa junaaha `alaikum in tallaqtumun nisaaa`a maa lam tamassoohunna aw tafridoo lahunna fareedah; wa matti`oona `alal moosi`i qadaruhoo wa `alal muqtiri qadaruhoo matta`am bilma`roofi haqqan `alalmuhsineen
📖 Übersetzung (Auf Deutsch)
📖 Auf Deutsch
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
🌐 Additional reference in English
🌐 English
There is no blame upon you if you divorce women you have not touched nor specified for them an obligation. But give them [a gift of] compensation - the wealthy according to his capability and the poor according to his capability - a provision according to what is acceptable, a duty upon the doers of good.
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
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Übersetzung — Tafsir
Bedeutung der Wörter in diesem Vers:
„Talaqtum“ (طَلَّقْتُم): Ihr habt die Scheidung ausgesprochen.
„Ma lam tamassūhunna“ (مَا لَمْ تَمَسُّوهُنَّ): Solange ihr sie nicht berührt (d.h. keinen Geschlechtsverkehr mit ihnen hattet).
„Tafriḍū lahunna farīḍah“ (تَفْرِضُوا لَهُنَّ فَرِيضَةً): Ihr habt ihnen keine Brautgabe (Mahr) festgelegt oder bestimmt.
„Mattī‘ūhunna“ (مَتِّعُوهُنَّ): Gebt ihnen eine angemessene Abfindung/Ausstattung als Trost und Anerkennung.
„Al-Mūsi‘“ (الْمُوسِع): Der Wohlhabende, der über ausreichende Mittel verfügt.
„Al-Muqtir“ (الْمُقْتِر): Der Arme, der nur über geringe Mittel verfügt.
„Matā‘an bil-ma‘rūf“ (مَتَاعًا بِالْمَعْرُوفِ): Eine Abfindung in angemessener, sittlich guter und gerechter Weise.
„Ḥaqqan ‘alā al-muḥsinīn“ (حَقًّا عَلَى الْمُحْسِنِينَ): Als eine feste Pflicht für diejenigen, die Gutes tun.
Die Erläuterung des Verses:
Dieser edle Vers behandelt eine besondere Situation in der Ehe: die Scheidung vor der ersten intimen Begegnung und ohne dass zuvor eine konkrete Brautgabe (Mahr) festgelegt wurde. Allah, der Erhabene, erklärt, dass es für die Ehemänner keine Sünde oder Schuld gibt, wenn sie ihre Ehefrauen in diesem Zustand scheiden. In diesem Fall ist keine Brautgabe fällig, da sie nicht festgelegt wurde und keine eheliche Begegnung stattgefunden hat.
Doch um die Gefühle der Frau zu respektieren, ihren Schmerz zu lindern und die Härte der Trennung zu mildern, ordnet Allah an, dass der Mann der geschiedenen Frau eine angemessene Abfindung (Mut‘a) gewährt. Diese Abfindung ist kein fester Betrag, sondern richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Mannes: Der Wohlhabende gibt entsprechend seinem Reichtum, und der finanziell Schwache gibt entsprechend seiner Leistungsfähigkeit. Es soll eine Gabe sein, die nach allgemein anerkannten sittlichen Maßstäben erfolgt – weder übertrieben noch geizig, sondern fair und wohlwollend.
Diese Abfindung ist eine feste Verpflichtung für diejenigen, die Gutes tun und sich um ein gutes Verhältnis zu ihren Mitmenschen bemühen. Sie ist Ausdruck von Großzügigkeit, Charakterstärke und Gottesfurcht. Der Vers zeigt damit, dass der Islam auch in schwierigen Trennungsmomenten Wert auf Anstand, Barmherzigkeit und die Wahrung der Würde der Frau legt.
Die Lehren und Weisheiten aus diesem Vers:
Barmherzigkeit auch in der Trennung: Der Islam lehrt uns, dass selbst bei einer Scheidung die Gefühle und die Würde der Frau geachtet werden müssen. Die Abfindung ist ein Akt der Güte, der den Schmerz der Trennung lindern soll.
Gerechtigkeit nach Leistungsfähigkeit: Allah verlangt von jedem Menschen nur das, was er leisten kann. Dies zeigt die Praktikabilität und Nachsicht der islamischen Gesetze, die niemanden überfordern.
Großzügigkeit als Zeichen des Glaubens: Der Vers fordert die Gläubigen auf, über das Pflichtmaß hinaus Gutes zu tun. Die Abfindung wird als „Recht der Guten“ bezeichnet – wer Gutes tut, erhält den Segen Allahs und ein reines Gewissen.
Der Islam schützt die Rechte der Frau: Auch wenn die Frau in dieser Situation keinen Anspruch auf die Brautgabe hat, erhält sie dennoch eine finanzielle Zuwendung. Dies zeigt, dass der Islam die Frau in jeder Lebenslage absichert und ihre emotionale und materielle Not berücksichtigt.
Vermeidung von Groll und Feindschaft: Durch diese Regelung werden Herzen versöhnt, und es wird verhindert, dass aus einer gescheiterten Ehe Feindschaft und Hass entstehen. Der Islam strebt stets nach Harmonie und Frieden in den sozialen Beziehungen.
Ermutigung zur Güte: Der Vers motiviert die Gläubigen, stets den Weg der Güte und des Wohlwollens zu wählen, denn dies ist ein Zeichen wahrer Gottesfurcht und edlen Charakters.
Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.
Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat. Wißt, daß Allah weiß, was in eurem Innersten ist. So seht euch vor Ihm vor! Und wißt, daß Allah Allvergebend und Nachsichtig ist.
Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden.
Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein . Was ihr tut, sieht Allah wohl.
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